Seit dem 19. Mai 2006 wird es in der Ostsee ernst. Dann gelten dort als Folge des MARPOL Annex VI neue Abgasvorschriften für Schiffe. Die Hanseatic Lloyd Reederei ist darauf vorbereitet. Ein Vorteil, denn Charterer setzen voraus, dass die für den Ostseeeinsatz eingecharterten Schiffe bereits die aktuellen Bestimmungen einhalten.
Bereits seit Mai 2005 ist Annex VI des MARPOL-Übereinkommens in Kraft. Der Anhang des „Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt durch Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe“ regelt die Luftverunreinigung durch Seeschiffe, deren Motoren nicht unwesentlich zum Schadstoffausstoß beitragen, obwohl die Schifffahrt bereits der umweltfreundlichste Verkehrsträger ist.
Annex VI begrenzt die Schadstoffemissionen, und hier speziell die in den letzten Jahren stark angestiegenen Stick-oxide NOx und Schwefeloxide SOx. Die in Regel 13 festgelegte Reduzierung der Emission betrifft alle Schiffsdiesel mit mehr als 130 KW Leistung, die nach dem 1. Januar 2000 gebaut oder einem größeren Umbau unterzogen worden sind. Durch die Motorenkonstruktion lässt sich der Schadstoffausstoß allerdings nur schwer in den Griff bekommen. Daher legt Annex VI Grenzwerte für den an Bord verwendeten Treibstoff fest. MARPOL schreibt vor, Brennstoffe mit einem niedrigen Schwefelgehalt zu verwenden, um die Emissionen von Schwefeloxid (SOx) zu vermindern. Die Verordnung sieht einen Maximalwert von 4,5 Gewichtsprozenten vor, der durchschnittliche Schwefelgehalt der weltweit eingesetzten Brennstoffe liegt bei 2,7 Gewichtsprozenten (Angabe, wie viel Gramm eines Stoffes 100 Gramm eines Gemischs enthält).
Sonderweg Ostsee
Der MARPOL Anhang VI legt in Regel 14 zusätzlich so genannte SOx Emission Control Areas (SECA) fest, in denen ein maximaler Schwefelgehalt von 1,5 % gilt. Dazu gehört ab Mai 2006 die Ostsee, ab August 2007 dann nach EU-Recht auch die Nordsee mit dem Englischen Kanal. Schiffe in diesen Fahrtgebieten müssen also entweder Brennstoff mit geringem Schwefelgehalt benutzen oder ein technologisch anerkanntes Abgasreinigungssystem an Bord haben, um die SOx Emissionen zu verringern.
Schiffe, die ab dem Stichtag in der Ostsee unterwegs sind, müssen die neuen Grenzwerte einhalten und schwefelarmen Brennstoff fahren. Die Schiffe der Hanseatic Lloyd Flotte sind teilweise mit Maschinen neuester Bauart und IAPP-Zertifikat ausgerüstet, für den Ostsee-Einsatz werden sie künftig mit schwefelarmen Kraftstoffen betrieben. Im Schiffsbetrieb werden deshalb also beide Sorten Treibstoff vorrätig gehalten. Gleiches betrifft auch das Schmieröl für die Zylinder, das beim Einsatz schwefelarmer Treibstoffe TBN-reduziert sein muss. In der Praxis wird daher ein Teil der Treibstofftanks an Bord ausschließlich für schwefelarme Kraftstoffe reserviert.
Schiffe, die unterschiedliche Brennstoffarten fahren, müssen bei der Einfahrt in eine SECA sicherstellen, dass die Bord-Anlagen mit schwefelarmen Treibstoff betrieben werden, wobei der Umstellungszeitpunkt sowie die jeweiligen, in den Tanks befindlichen Mengen schriftlich im Logbuch oder Öltagebuch notiert werden. Strikte Kontrolle Der Nachweis über schwefelarmen Brennstoff ist auf einer vom Brennstofflieferanten auszustellenden Bunkerbescheinigung zu führen, die den jeweiligen Schwefelgehalt auflistet. Sie ist drei Jahre an Bord aufzubewahren; eine Bunkerprobe wird zusätzlich genommen und ebenfalls ein Jahr an geeigneter, jederzeit erreichbarer Stelle hinterlegt.
Für die Einhaltung sämtlicher neuen Grenzwerte sind Schiffseigner und Schiffsbetreiber zuständig. Ein Verstoß kann bis zu 50.000 USD Strafe kosten.
Besonders strikte Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2007 in Kalifornien. Der US-amerikanische Bundesstaat – in punkto Umweltgesetzgebung schon immer konsequent – schreibt vor, dass alle mit Marine Diesel Oil oder Marine Gas Oil betriebenen Schiffe innerhalb einer Küstenzone von 24 sm eine Schwefelgehaltsgrenze von 0,5 % einhalten müssen.